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Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 209a

Christoph Ritz

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Gliederung:
Tz
I.
Einleitung
1
II.
Berufungsentscheidungen (§ 209a Abs 1)
3
III.
Abhängen von der Erledigung einer Berufung bzw eines Antrages (§ 209a Abs 2 und 4)
6
A. Berufung
6
B. Antrag
7
C. Abgabenerklärung (§ 209a Abs 4)
11a
IV.
Bescheide bei teilweiser Verjährung (§ 209a Abs 3)
12
V.
Übergangsbestimmungen in § 323 Abs 18
16

I. Einleitung

1

Beispiele für eine nach Eintritt der Verjährung noch rechtmäßige Abgabenfestsetzung ergeben sich vor allem aus den § 209a, 302 und 304. Eine weitere Ausnahme ergibt sich zB aus § 16 Abs 3 BewG (Ellinger/Wetzel, BAO, 139; Stoll, BAO, 2208; Stoll, Rentenbesteuerung4, Wien 1997, 73) und aus dem Art 25 Abs 2 zweiter Satz OECD-MA entsprechenden Bestimmungen in Doppelbesteuerungsabkommen (vgl zB Ellinger ua, BAO3, § 209a Anm 7).

2

Art 25 Abs 2 zweiter Satz OECD-MA lautet: „Die Verständigungsregelung ist ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechts der Vertragsstaaten durchzuführen.“

Wortgleiche Bestimmungen in Doppelbesteuerungsabkommen (zB Art 26 Abs 2 DBA-Norwegen, BGBl III 1997/1, Art 24 Abs 2 DBA-USA, BGBl III 1998/6, Art 25 Abs 2 DBA-Deutschland, BGBl III 2002/182) sind wegen des aus Art 18 B-VG sich ergebenden Bestimmtheitsgebotes nicht unbedenklich. Unklar ist nämlich, welche Fris...

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