Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 205b

Christoph Ritz

Nach § 323 Abs 30 tritt § 205b mit in Kraft. Dass die Bestimmung über die Berufungszinsen (§ 205a) nicht für Landes- und Gemeindeabgaben gilt, ist offenbar Folge von Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren (des Städtebundes sowie des Landes Wien).

BAO | Bundesabgabenordnung

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.