BAO | Bundesabgabenordnung
4. Aufl. 2011
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§ 196
Literatur:
Philipp, GewStG, Tz 30 - 1 ff; Hollik, Das Zerlegungs- und Zuteilungsverfahren, SWK 1994, A 209; Kornt-ner/Pilz/Wakounig, Kommentar zum Kommunalsteuergesetz 1993, 224 ff; Taucher, KommSt, § 10; Mühlberger/Ott, KommStG, 403 ff; Fellner, KommStG4, § 10.
Erlässe:
Information des BMF zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993.
1
Unter einer Zerlegung ist die bescheidmäßige Feststellung des Beteiligungsverhältnisses mehrerer hebeberechtigter Körperschaften an Einheitswerten, Steuermessbeträgen oder an anderen Bemessungsgrundlagen (bei der Kommunalsteuer) zu verstehen (vgl Stoll, BAO, 2058). Hebeberechtigte Körperschaften sind vor allem Gemeinden.
2
Abgabenvorschriften, die eine Zerlegung von Einheitswerten oder Steuermessbeträgen anordnen, sind (bzw waren):