BAO | Bundesabgabenordnung
4. Aufl. 2011
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§ 16
Literatur:
Philipp, GewStG, Tz 4-32 ff; Kopecky, Die Haftung im österreichischen Steuerrecht, Wien 1971, 44; Gebetsroither, Ist die sogenannte „Angehörigenhaftung“ nach § 16 BAO verfassungswidrig? SWK 1981, A V 47; Bibus, Aufhebung einiger Worte im § 16 der BAO durch den VfGH, ÖStZ 1984, 281; Delcker, Haftung des Eigentümers von Gegenständen für Steuern des Unternehmens bei wesentlicher Beteiligung oder beherrschendem Einfluß, BB 1984, 55; Reich-Rohrwig, Haftung des Käufers eines Unternehmens oder einer Beteiligung, in Kauf und Verkauf von Unternehmungen, hrsg Bertl/D. Mandl/G. Mandl/Ruppe, Wien 1993, 91 (122); Stoll, Ermessen im Steuerrecht2, Wien 2001, 373; Doralt/Ruppe, Steuerrecht II5, Tz 571; Mühlberger/Ott, Kommunalsteuer, 577 ff; Bollenberger-Klemm, Geschäftsführerhaftung4, 78.
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