Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 191

Christoph Ritz

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Gliederung:
Tz
I.
Ergehen von Feststellungsbescheiden
1
II.
Wirken von Feststellungsbescheiden
3
III.
Teilwirksamkeit
8

Vorspann

I. Ergehen von Feststellungsbescheiden

1

Nach § 93 Abs 2 haben Bescheide im Spruch die Person (Personenvereinigung, Personen-gemeinschaft) zu nennen, an die sie ergehen. § 191 Abs 1 und 2 konkretisieren diesen Grundsatz für Feststellungsbescheide (vgl ). Diese Bescheide haben denjenigen (diejenigen), an die sie ergehen, im Spruch zu nennen. Daher hat zB der Bescheid über die Feststellung von Einkünften (§ 188) die betroffene Personenvereinigung(-gemeinschaft) zu nennen.

2

Nach § 191 Abs 2 haben Feststellungsb...

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