Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

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BAO | Bundesabgabenordnung (4. Auflage)

§ 189

 

(nicht abgedruckt)

§ 189 (Feststellung gemeiner Werte) ist gemäß § 323 Abs 4 auf Zeiträume nach dem nicht mehr anzuwenden.

BAO | Bundesabgabenordnung

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