Christoph Ritz
BAO | Bundesabgabenordnung
Kommentar
4. Aufl. 2011
ISBN: 978-3-7073-1953-8
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BAO | Bundesabgabenordnung (4. Auflage)
§ 187
(nicht abgedruckt)
§ 187 (gesonderte Feststellung von Einkünften) ist gem § 323 Abs 6 auf Einkünfte, die in einem nach dem endenden Wirtschaftsjahr erzielt werden, nicht mehr anzuwenden.