BAO | Bundesabgabenordnung
4. Aufl. 2011
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§ 186
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Gliederung: | Tz | |
I. | Einheitswertbescheide | 1 |
II. | Unterbleiben von Einheitswertfeststellungen | 9 |
III. | Hauptfeststellung, Fortschreibung und Nachfeststellung | 10 |
IV. | Erhöhungsbescheide | 13 |
V. | Bedeutung der Einheitswerte | 16 |
VI. | Einsichtnahme durch Gemeinden (§ 186 Abs 4) | 19 |
Vorspann
Literatur:
Schartel-Hlavenka, Die Einheitsbewertung in ihrer verbleibenden Rechtsbedeutung, ecolex 1996, 701; -Arnold/Arnold, GrEStG, § 6 Tz 1 ff; Doralt/Ruppe, Steuerrecht II4, Tz 41 ff; Fischerlehner, Rechtsschutz in Gefahr, taxlex 2005, 27; Ryda/Langheinrich, Stellung und Bedeutung der Feststellungsbescheide im Abgabenrecht, FJ 2008, 294 (295). [...] Marchgraber, Keine Rückwirkungsfiktion für Einheitswerte im GrEStG, ecolex 2010, 1194.
Siehe auch Literaturhinweise bei § 193.
I. Einheitswertbescheide
1
Einheitswerte sind bescheidmäßig festzustellen über wirtschaftliche Einheiten oder Untereinheiten iSd Bewertungsgesetzes. Solche wirtschaftliche Einheiten sind nach § 19 BewG:
land- und forstwirtschaftliche Betriebe,
(nach BGBl 1993/818 zumindest grundsätzlich – Ausnahmen siehe Schartel-Hlavenka, ecolex 1996, 701 – nur mehr für die Zeit vor ) gewerbliche Betriebe und
Grundstücke und Gewerbeberechtigungen, die nicht zu einem gewerblichen Betrie...