Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 181

Christoph Ritz

1

Für die Sachverständigengebühren sind die §§ 24 ff GebAG 1975 bzw die Reisegebührenvorschrift maßgebend.

2

Für Sachverständigengebühren, die gem § 181 geltend gemacht werden, gilt die BAO. Über Anträge auf solche Gebühren ist mit (dem § 92 Abs 2 zufolge schriftlichem) Bescheid abzusprechen (ebenso Ellinger ua, BAO3, § 181 Anm 7; Kotschnigg, Beweisrecht BAO, § 181 Rz 3).

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