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Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 176

Christoph Ritz

1

Zeugen haben Anspruch auf Ersatz der notwendigen Reisekosten, Aufenthaltskosten, Entschädigung für Zeitversäumnis und Ersatz der notwendigen Barauslagen.

2

Der Ersatz der Reise- und Aufenthaltskosten richtet sich nach den § 3 und 6 bis 12 GebAG.

Als Reisekosten sind nur die tatsächlich entstandenen Kosten zu vergüten (Krammer/Schmidt, GebAG3, § 6 Tz 2); daher sind, wenn der Zeuge eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte benützen kann, keine Reisekosten zu vergüten (Krammer/Schmidt, GebAG3, § 7 Tz 6; Kotschnigg, Beweisrecht BAO, § 176 Rz 5).

Der Ersatz der Aufenthaltskosten richtet sich nach den § 3 und 13 bis 16 GebAG.

3

Für die Entschädigung für Zeitversäumnis sind die § 3, 17 und 18 GebAG maßgebend. Die Entschädigung für Zeitversäumnis betrifft bei unselbständig Erwerbstätigen den tatsächlich entgangenen Verdie...

BAO | Bundesabgabenordnung

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