Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 175

Christoph Ritz

1

Die Möglichkeit der eidlichen Einvernahme besteht nur für Zeugen (und dem § 180 Abs 2 zufolge für Sachverständige). Sie besteht nicht für die Einvernahme von Auskunftspersonen (zB Stoll, BAO, 1849).

2

Nach § 3 EidesG ist der Schwurpflichtige vor der Eidesablegung in einer dessen Bildungsgrad und Fassungskraft angemessenen Weise an die Heiligkeit des Eides vom religiösen Standpunkt, an die Wichtigkeit des Eides für die Rechtsordnung, an die zeitlichen ...

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