zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 15

Christoph Ritz

Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gliederung:
Tz
I.
Betroffene Personen
1
II.
Erklärungen zur Festsetzung von Abgaben
4
III.
Anzeige
5
IV.
Rechtsfolgen der Unterlassung der Anzeige
8

Vorspann

I. Betroffene Personen

1

Die Haftung trifft Erben nur insoweit, als sie die Abgabenschulden nicht selbst schulden. Als Gesamtrechtsnachfolger schuldet der Erbe die Abgabenschulden des Erblassers. Nach hA trifft den bedingt Erbserklärten die Haftung nach § 15 Abs 1 (oV, WT 1962, H 5, 5; Ellinger, in Bauer-FS, 36; Stoll, BAO, 175).

2

Kuratoren sind zB Verlassenschaftskuratoren und Abwesenheitskuratoren (Stoll, BAO, 175). Liquidatoren sind zB die Abwickler gem § 206 AktG und die Liquidatoren gem § 89 GmbHG.

Die Haftung des § 15 trifft nicht den Insolvenzverwalter (Ellinger, in Bauer-FS, 37; Stoll, BAO, 176; Tanzer/Unger, BAO 2010, 15).

3

Bei einem Wechsel in der Person des gesetzlichen Vert...

BAO | Bundesabgabenordnung

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.