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Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 15

Christoph Ritz

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Gliederung:
Tz
I.
Betroffene Personen
1
II.
Erklärungen zur Festsetzung von Abgaben
4
III.
Anzeige
5
IV.
Rechtsfolgen der Unterlassung der Anzeige
8

Vorspann

I. Betroffene Personen

1

Die Haftung trifft Erben nur insoweit, als sie die Abgabenschulden nicht selbst schulden. Als Gesamtrechtsnachfolger schuldet der Erbe die Abgabenschulden des Erblassers. Nach hA trifft den bedingt Erbserklärten die Haftung nach § 15 Abs 1 (oV, WT 1962, H 5, 5; Ellinger, in Bauer-FS, 36; Stoll, BAO, 175).

2

Kuratoren sind zB Verlassenschaftskuratore...

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