BAO | Bundesabgabenordnung
4. Aufl. 2011
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§ 162
Literatur:
Weiler, Wie verhalten wir uns bei einer Betriebsprüfung? SWK 1962, A Va 48; Neuner, Sanktionen bei Weigerung der Empfängernennung (§ 162 BAO), ÖStZ 1966, 280; Stoll, Ermessen im Steuerrecht, Wien 1970, 144 ff; Stoll, Namensnennung bei Betriebsausgaben, SWK 1971, A V 3; Ruppe, Die Ausnahmebestimmungen des Einkommensteuergesetzes, Wien 1971, 45 f; Stoll, Das Steuerschuldverhältnis, Wien 1972, 169 ff; Vogel, Die Verteilung der Behauptungs- und Beweislast im Abgabenrecht, ÖStZ 1974, 142 (144 f); Paukowitsch, Die steuerliche Betriebsprüfung aus der Sicht der Praxis, FJ 1979, 160 (162); Stoll, Auskunftspflichten und Geheimnisschutz im Abgabenrecht, in Geheimnisschutz im Wirtschaftsleben, hrsg Ruppe, Wien 1980, 185 (210); Okrouhly, Die Abzugsfähigkeit von Auslandsprovisionen, FJ 1981, 69; Ruppe, Unerlaubte...