BAO | Bundesabgabenordnung
4. Aufl. 2011
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§ 144
Literatur:
Ellinger, Die steuerliche Betriebsprüfung als „Pflichtprüfung“, in Treuhandwesen, hrsg Lechner, Wien 1978, 425 (427); oV, Weinbauern im Visier, SWK 1983, A V 19; Arnold, Bundesabgabenordnung und Gebührengesetz, in Stoll-FS, 274 f; Koller/Schuh/Woischitzschläger, Betriebsprüfung, B 2, 112; Prohaska-Marchried, Geheimnisschutz, 118 f; Blazina, Die Betriebsprüfung, SWK-Sonderheft Juni 2001, 30 ff; Lehner, KIAB-Die Wirtschaftskontrolle, taxlex 2006, 4; Lehner, Der Erhebungs-, Nachschau- und Prüfungsauftrag, taxlex 2006, 344; Houf, Allgemeine Aufsichtsmaßnahmen im Rahmen von KIAB-Kontrollen, ecolex 2007, 659 (662); Houf/Lehner, KIAB-Kontrollen, 71 f und 86 f; Mitterer/Schwaighofer, Verfahrensvorschriften für die Kommunalsteuerprüfung, SWK 2008, S 604.
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Die Nachschau dient Zwecken der Abgabenerhebung. Unter Erhebung sind nach § 49 Abs 2 alle der Durchführung der Abgabenvorschriften dienenden abgabenbehördlichen Maßnahmen (zB Ermittlung des abgabenrechtlich bedeutsamen Sachverhaltes, zwangsweise Einbringung von Abgabenschuldigkeiten) zu verstehen. Die Nachschau darf Abgaben iSd § 3, somit zB Gebühren iSd GebG (Arnold, in Stoll-FS, 274) betreffen.
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Die Nachschau soll der Abgabenbeh...