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Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 135a

Christoph Ritz

Dass für Landes- und Gemeindeabgaben die 50-Euro Grenze nicht gilt, wird in den Gesetzesmaterialien (38 BlgNR 24. GP, 9) mit der vielfach im Verhältnis zu Bundesabgaben geringeren Höhe der Landes- und Gemeindeabgaben begründet. Dort wird weiters darauf hingewiesen, dass bei der Ermessensübung verwaltungsökonomische Überlegungen (zB Vermeidung von Verwaltungsaufwand bei Festsetzung von Bagatellbeträgen) zu berücksichtigen sind.

BAO | Bundesabgabenordnung

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