BAO | Bundesabgabenordnung
4. Aufl. 2011
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§ 135
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Gliederung: | Tz | |
I. | Normzweck | 1 |
II. | Voraussetzungen für die Verhängung von Verspätungszuschlägen | 4 |
III. | Kriterien für die Ermessensübung | 13 |
IV. | Verfahrensrechtliches | 15 |
V. | Naturkatastrophen | 28 |
Vorspann
Literatur:
Stoll, Ermessen im Steuerrecht, Wien 1970, 140 ff; oV, Verspätungszuschlag für die verspätete Gebühren-anzeige – Aufhebung des § 9 Abs. 2 GebG durch den VfGH, RdW 1986, 93; Fijan, Verspätungszuschläge für Umsatzsteuer-Voranmeldungen, SWK 1987, T 78; Messner, Verspätungszuschlag auch für „Abgabenerklärungen im engeren Sinn“, SWK 1989, A VI 4; Fellner, Nochmals: Verspätungszuschläge im Bereich der Verkehrsteuern, SWK 1989, A VI 5; Ritz, Zusammenfassende Meldung, ÖStZ 1995, 33 (35 f); Ryda/Kortus, Die Stellung und Funktion des Verspätungszuschlages – Eine Betrachtung aus der Sicht der Bundesabgabenordnung, FJ 1996, 234; Walder, Schätzung und Verspätungszuschlag wegen Nichtabgabe der Vorauszahlungserklärung nach § 121 Abs 3 EStG ? RdW 1997, 36; Doralt, EStG13, § 42 Tz 4; Doralt, EStG4, § 80 Tz 4; Rombold, Sind von der EDV erstellte Bescheide, mit denen ein Verspätungszuschlag festgesetzt wurde, rechtswidrig? ; Rombold, Rechtswidrige Verspätungszuschläge durch „Nichtbescheide“, ; Keppert/Bruckner, Aktuel...