Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 120a

Christoph Ritz

§ 120a BAO entspricht inhaltlich den landesrechtlichen „Vorgängerbestimmungen“, nämlich § 96 B-LAO, § 96 NÖ-AO, § OÖ-LAO, § 93 S-LAO (mit der Einschränkung: „soweit in den Abgabenvorschriften nicht besondere Anordnungen enthalten sind“), § 96 St-LAO, § 95 TLAO, § 55 V-Abg VG („unbeschadet der in Abgabenvorschriften enthaltenen besonderen Anzeigepflichten“) und § 93 WAO.

BAO | Bundesabgabenordnung

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