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Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 109

Christoph Ritz

Ist das fristauslösende Ereignis eine behördliche Erledigung, so beginnt die Frist mit dem Tag der Bekanntgabe (§ 97 Abs 1). Dies gilt jedoch nicht für nach Tagen berechnete Fristen, weil für solche Fristen der für den Beginn der Frist maßgebende Tag nicht mitgerechnet wird (§ 108 Abs 1).

BAO | Bundesabgabenordnung

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