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Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 94

Christoph Ritz

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Gliederung:
Tz
I.
Allgemeines, Verfahrensanordnungen
1
II.
Verfahrensleitende Verfügungen
2
III.
Verfahrensbescheide
8

Vorspann

I. Allgemeines, Verfahrensanordnungen

1

Stoll (BAO, 982 ff) gliedert die Verwaltungsakte in

Verfahrensanordnungen (kein Bescheidcharakter, § 94 anwendbar)

verfahrensrechtliche Bescheide

im engeren Sinn (Bescheide iSd § 244, § 94 anwendbar)

Verfahrensbescheide (abgesondert anfechtbar, § 94 nicht anwendbar).

Verfahrensanordnungen sind (nach Stoll, BAO, 983) vornehmlich auf die Regelung des Ganges des Verfahrens gerichtet. Sie gestalten nicht endgültig und unabweislich; sie legen prozessuale Positionen nicht ein für allemal fest. Sie wirken nicht endgültig verpflichtend oder berechtigend. Ihnen mangelt es an der Bescheidqualität.

Die zahlreichen Beispiele bei Stoll (BAO, 986 f; zum Teil abweichend von 2518 f) sind allerdings mE vielfach Beispiele für verfahrensleitende Verfügungen (somit für nicht abgesondert anfechtbare Bescheide). Vgl hiezu Tz 4 und 5.

Verfahrensanordnungen sind etwa Mahnschreiben (§ 227), Anberaumung von Verhandlungen und Anordnungen, die mit der Verhandlungsf...

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