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Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 82

Christoph Ritz

1

§ 82 Abs 1 soll ua gewährleisten, dass ein Abgabenverfahren abgewickelt werden kann, auch wenn die Partei dieses Verfahrens nicht voll handlungsfähig ist; eine Kuratorbestellung ist daher zB erforderlich, wenn die bevorstehende behördliche Erledigung rechtsbegründend, rechtsändernd oder feststellend ist, also die Rechtssphäre der Partei wesentlich zu berühren vermag (Stoll, BAO, 805; vgl ).

Zur Frage der Handlungsfähigkeit siehe § 79. Die Zuständigkeit der Gerichte richtet sich nach § 109 JN.

Danach ist grundsätzlich das Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Minderjährige oder sonstige Pflegebefohlene seinen gewöhnlichen Aufenthalt, mangels eines solchen im Inland seinen Aufenthalt hat; handelt es sich um eine juristische Person oder ein sonstiges parteifähiges Gebilde, so ist der Sitz maßgebend (§ 109 Abs 1 JN). § 109 Abs 2 JN enthält weitere subsidiär geltende Anknüpfungen.

2

Unbekannt ist der Aufenthalt einer Person dann, wenn er auch jenen Personen nicht bekannt ist, bei denen eine Kenntnis darüber vorausgesetzt werden kann (nahe Angehörige, Dienstgeber oder andere Personen, die in einem engen persönlichen oder geschäftlichen Kontakt mit der Person stehen), also auch dann, wenn sie an ...

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