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Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 82

Christoph Ritz

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§ 82 Abs 1 soll ua gewährleisten, dass ein Abgabenverfahren abgewickelt werden kann, auch wenn die Partei dieses Verfahrens nicht voll handlungsfähig ist; eine Kuratorbestellung ist daher zB erforderlich, wenn die bevorstehende behördliche Erledigung rechtsbegründend, rechtsändernd oder feststellend ist, also die Rechtssphäre der Partei wesentlich zu berühren vermag (Stoll, BAO, 805; vgl ).

Zur Frage der Handlungsfähigkeit siehe § 79. Die Zuständigkeit der Gerichte richtet sich nach § 109 JN.

Danach ist grundsätzlich das Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Minderjährige oder sonstige Pflegebefohlene seinen gewöhnlichen Aufenthalt, mangels eines solchen im Inland seinen Aufenthalt hat; handelt es sich um eine juristische Person oder ein sonstiges parteifähiges Gebilde, so ist der ...

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