TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 78

Christoph Ritz

Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gliederung:
Tz
I.
Partei
1
II.
Bedeutung des Parteibegriffes
8

Vorspann

I. Partei

1

Der Berufungswerber (§ 78 Abs 1) ist auch dann Partei, wenn die Berufung etwa wegen Nichtlegitimation des Einschreiters zurückzuweisen ist (Stoll, BAO, 775). Auch die Parteistellung dessen, der einem Berufungsverfahren beigetreten ist und der einen Vorlageantrag gestellt hat, besteht unabhängig davon, ob der Beitritt bzw der Vorlageantrag zulässig ist. Bei Unzulässigkeit sind die Genannten Partei im Verfahren der Zurückweisung ihres Anbringens.

Nach § 78 Abs 2 lit a ist zB die OG im Verfahren zur Erlassung der Bescheide über die Feststellung von Einkünften (§ 188) Partei...

BAO | Bundesabgabenordnung

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.