Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 78

Christoph Ritz

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Gliederung:
Tz
I.
Partei
1
II.
Bedeutung des Parteibegriffes
8

Vorspann

I. Partei

1

Der Berufungswerber (§ 78 Abs 1) ist auch dann Partei, wenn die Berufung etwa wegen Nichtlegitimation des Einschreiters zurückzuweisen ist (Stoll, BAO, 775). Auch die Parteistellung dessen, der einem Berufungsverfahren beigetreten ist und der einen Vorlageantrag gestellt hat, besteht unabhängig davon, ob der Beitritt bzw der Vorlageantrag zulässig ist. Bei Unzulässigkeit sind die Genannten Partei im Verfahren der Zurückweisung ihres Anbringens.

Nach § 78 Abs 2 lit a ist zB die OG im Verfahren zur Erlassung der Bescheide über die Feststellung von Einkünften (§ 188) Partei...

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