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Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 77

Christoph Ritz

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Gliederung:
Tz
I.
Abgabepflichtiger (§ 77 Abs 1)
1
II.
Sinngemäße Geltung für den Abgabepflichtigen getroffener Anordnungen (§ 77 Abs 2)
5

Vorspann

I. Abgabepflichtiger (§ 77 Abs 1)

1

Abgabepflichtiger ist jeder, mit dem die Abgabenbehörde im Hinblick auf eine möglicherweise gegebene Abgabenschuld im Rahmen des Abgabenverfahrens in Verbindung tritt oder in Verbindung treten kann (; , 2006/14/0061).

Abgabenschuldner (Abgabepflichtiger) ist auch derjenige, der für eine Abgabe in Anspruch genommen wird, obwohl er den Tatbestand, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft, nicht verwirklicht hat (Reeger/Stoll, BAO, § 77 Tz 7; Ellinger ua, BAO3, § 77 Anm 4; ).

Abgabepflichtiger ist auch der noch nicht in Anspruch genommene Gesamtschuldner (vgl zB ).

2

Wer Abgabepflichtiger ist, ergibt sich aus den materiellen Abgabenvorschriften (zB § 1 EStG 1988). Dies können nicht nur natürliche oder juristische Personen und Personengesellschaften des Unternehmensrechts, sondern auch zivilrechtlich nicht rechtsfähige Personenvereinigun...

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