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Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 3a

Christoph Ritz

1

Mahngebühren (§ 227a) sind Nebengebühren iSd § 3 Abs 2 lit d.

2

Daher gelten die für Nebengebühren anzuwendenden Bestimmungen auch für Mahngebühren. Solche Bestimmungen sind insbesondere

§ 217 Abs 1 zweiter Satz (keine Säumniszuschläge für Nebengebühren),

§ 293a (Aufhebung oder Änderung von Nebengebührenbescheiden).

3

Nebengebühren gehören zu den Nebenansprüchen iSd § 3 Abs 2.

Daher gelten auch für Mahngebühren vor allem

§ 7 Abs 2 (persönliche Haftungen erstrecken sich auch auf Nebenansprüche),

§ 227 Abs 4 lit g (keine zwingende Mahnung für Nebenansprüche).

BAO | Bundesabgabenordnung

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