Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 42

Christoph Ritz

1

Aus der Forderung, die tatsächliche Geschäftsführung müsse den Bestimmungen der Satzung entsprechen, ergibt sich ua die Begünstigungsschädlichkeit der Förderung anderer als in der Satzung genannter begünstigter Zwecke (zB Breinl, Handbuch, Tz 21/178; ; VereinsRL 2001, Rz 127; Baldauf, in Baldauf/Renner/Wakounig, Vereine9, 132; Renner, in Achatz, Non-Profit-Organisationen III, 95).

2

Fördert die Körperschaft nur einige der in der Rechtsgrundlage genannten (begünstigten) Zwecke, so steht dies abgabenrechtlichen Begünstigungen nicht entgegen (zB Denk, Religiöse Interessen, 88; VereinsRL 2001, Rz 130).

Schädlich im genannten Sinn ist weiters, wenn die Körperschaft zur Finanzierung der Förderung begünstigter Zwecke Mittel (zB Veranstaltungen, Betrieb einer Kantine)...

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