zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 38

Christoph Ritz

1

Die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften selbst sind Körperschaften öffentlichen Rechtes (zB Ellinger ua, BAO3, § 38 Anm 2; Hohenwarter, in Lang/Schuch/-Staringer, KStG, § 1 Rz 75) und fallen somit nicht unter § 38.

Gegen die Unterscheidung zwischen anerkannten und nicht anerkannten Religions-gesellschaften bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (, B 150/88).

2

Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften sind die katholische Kirche, die evangelische Kirche AB, die evangelische Kirche HB, die evangelische Kirche AB und HB, die altkatholische Kirche, die armenisch-apostolische Kirche, die griechisch-orientalische Kirche, die israelitische Religionsgemeinschaft, die Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage (Mormonen), die Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich, die neuapostolische Kirche, die österreichische buddhistische Gesellschaft, die rumänisch griechisch-orientalische Kirchengemeinde zur heiligen Auferstehung, die russisch-orthodoxe Kirchengemeinde zum heiligen Nikolaus, der Islam, die syrisch-orthodoxe Kirche in Österreich sowie (nach BGBl I 2003/20) die Koptisch-orthodoxe Kirche in Österreich, J...

BAO | Bundesabgabenordnung

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.