zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 37

Christoph Ritz

1

§ 37 setzt nicht die Förderung der Allgemeinheit voraus (). Jede geförderte Person muss tatsächlich bedürftig sein (vgl Ellinger ua, BAO3, § 37 Anm 2). Personen iSd § 37 sind nur natürliche Personen (Renner, in Achatz, Non-Profit-Organisationen III, 66; Tanzer, in Arnold/Stangl/Tanzer, Privatstiftungs-Steuerrecht2, Rz V/18).

2

Die Förderung muss selbstlos sein (). Sie muss nicht völlig unentgeltlich erfolgen; die Leistungen dürfen aber nicht wegen des Entgeltes, sondern müssen aus mildtätigen und humanitären Motiven getätigt werden (Taucher, KommSt, § 8 Tz 14; Baldauf, in Baldauf/Renner/Wakounig, Vereine9, 102; Prinz/Prinz, Gemeinnützigkeit2, 71).

3

Materielle Hilfsbedürftigkeit liegt vor, wenn Personen mangels ausreichenden Einkommens oder Vermögens ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht bestreiten können (zB ; Stoll, BAO, 455; ; , 96/15/0272; , 2000/15/0153).

Nach den VereinsR 2001(Rz 29) ist Hilfsbedürftigkeit in materieller Hinsicht in Anlehnung an das ASVG jedenfalls anzunehmen, wenn der hilfsbedürftigen Person pro Monat für ihren Lebensbedarf nicht mindestens ein Betrag zur Verfügung ...

BAO | Bundesabgabenordnung

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.