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Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 37

Christoph Ritz

1

§ 37 setzt nicht die Förderung der Allgemeinheit voraus (). Jede geförderte Person muss tatsächlich bedürftig sein (vgl Ellinger ua, BAO3, § 37 Anm 2). Personen iSd § 37 sind nur natürliche Personen (Renner, in Achatz, Non-Profit-Organisationen III, 66; Tanzer, in Arnold/Stangl/Tanzer, Privatstiftungs-Steuerrecht2, Rz V/18).

2

Die Förderung muss selbstlos sein ( 823/69). Sie muss nicht völlig unentgeltlich erfolgen; die Leistungen dürfen aber nicht wegen des Entgeltes, sondern müssen aus mildtätigen und humanitären Motiven getätigt werden (Taucher, KommSt, § 8 Tz 14; Baldauf, in Baldauf/Renner/Wakounig, Vereine9, 102; Prinz/Prinz, Gemeinnützigkeit2, 71).

3

Materielle Hilfsbedürftigkeit liegt vor, wenn Personen mang...

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