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Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 33

Christoph Ritz

1

Norminhalt des § 33 ist, dass im Zeitpunkt des Inkrafttretens der BAO von den Grundsätzen der § 28 bis 32 abweichenden Bestimmungen durch die BAO nicht derogiert wurde. Dies ist bzw war etwa für § 1 Abs 2 GewStG und für § 57 BewG bedeutsam.

2

Spätere speziellere Bestimmungen haben gegebenenfalls Derogationswirkung; dies ergibt sich aus allgemeinen Interpretationsregeln. Nach Stoll (BAO-Handbuch, 89) sollte § 33 „Unsicherheiten vorbeugen“ und auch „den Grundsatz der Bedeutung und des Vorranges der Sonderregelungen gegenüber den allgemeinen Begriffsbestimmungen der § 28 ff BAO verstärken“.

BAO | Bundesabgabenordnung

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