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Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 28 Örtliche Zuständigkeit

Christoph Ritz

1

§ 28 Abs 2 AVOG 2010 entspricht dem (mit BGBl I 2010/9 aufgehobenen) § 68 BAO.

2

Verbrauchsteuern sind die Biersteuer, Tabaksteuer, Mineralölsteuer und die Alkohol-steuer (sowie die seit BGBl I 2004/57 nicht mehr erhobene Schaumweinsteuer).

3

Nach § 9 Abs 1 AlSAG obliegt die Erhebung des Altlastenbeitrages dem Zollamt, in dessen Bereich der Beitragsschuldner seinen Sitz oder Wohnsitz hat. Hat der Beitragsschuldner seinen Sitz oder Wohnsitz im Ausland, so ist das Zollamt Innsbruck zuständig.

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