TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 17 Finanzämter mit erweitertem Aufgabenkreis

Christoph Ritz

1

Dem Finanzamt Graz-Stadt obliegt für den Bereich des gesamten Bundesgebietes die Erhebung der Umsatzsteuer von Unternehmern, die

ihr Unternehmen vom Ausland aus betreiben,

im Inland keine Betriebsstätte haben und

im Inland keine Umsätze aus der Nutzung eines im Inland gelegenen Grundbesitzes erzielen.

2

Ein Unternehmen betreibt sein Unternehmen von dort, wo sich die Leitung befindet (Stoll, BAO, 696, zu § 61 BAO aF).

Betriebsstätte ist jene nach § 29 BAO.

3

Durch die Konzentration der Zuständigkeit auf ein einziges Finanzamt (vgl ) wird vermieden, dass sich für den inländischen Abfuhrpflichtigen Zweifel ergeben können, welches Finanzamt für die Erhebung der Umsatzsteuer des ausländischen Unternehmers zuständig ist (Kolacny/Caganek, UStG3, § 27 Anm 6).

4

Das Finanzamt Graz-Stadt ist weiters nach § 27 Abs 8 letzter Satz UStG 1994 für das Zulassungsverfahren (Fisk...

BAO | Bundesabgabenordnung

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.