BAO | Bundesabgabenordnung
4. Aufl. 2011
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§ 5 Zuständigkeitsstreit
1
§ 5 AVOG 2010 ist inhaltsgleich mit dem durch BGBl I 2010/9 aufgehobenen § 51 BAO.
Bestimmungen über Zuständigkeitsstreite betreffend Erhebung von Landes- und Gemeindeabgaben sind § 4 Abs 6 Burgenländisches AbgabenG, § 5 OÖ AbgabenG und § 3 Abs 6 Steiermärkisches AbgabenG.
2
Bei einem positiven Kompetenzkonflikt (Zuständigkeitsstreit) nehmen zwei oder mehrere Behörden die Zuständigkeit in derselben Sache in Anspruch, wobei zumindest eine der Behörden unzuständig ist (vgl Walter/Mayer, Verwaltungsverfahrensrecht8, Tz 101; Iro, BAO, 46; Thienel/Schulev-Steindl, Verwaltungsverfahrensrecht5, 83).
Dieselbe Sache liegt vor, wenn dieselbe Rechtsvorschrift auf denselben Sachverhalt als Hauptfrage angewendet wird ().
3
Bei einem negativen Kompetenzkonflikt lehnen zwei oder mehrere Behörden die ausschließliche Zuständigkeit in derselben Sache ab, obwohl eine dieser Behörden zuständig ist (vgl zB K I-14/95, ...