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Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 2

Christoph Ritz

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Gliederung:
Tz
I.
Zur Stellung von Auskunftsbegehren Berechtigte
1
II.
Form des Auskunftsbegehrens
3

I. Zur Stellung von Auskunftsbegehren Berechtigte

1

Nach § 2 AuskPflG ist „jedermann“ berechtigt, Auskunft zu begehren. Nicht nur physische Personen, sondern auch juristische Personen sind hiezu berechtigt (vgl zB Harbich, RZ 1992, 163; Stoll, BAO, 1245; ; Perthold-Stoitzner, Auskunftspflicht2, 128 ff; Wieser, in Korinek/Holoubek, B-VG, Art 20 Abs 4, Tz 12).

Dieses Recht steht unabhängig von der Staatsbürgerschaft zu (zB Wieser, Auskunftspflichtgesetze, 27; Harbich, RZ 1992, 163; Perthold-Stoitzner, Auskunftspflicht2, 125; -Janko, in Hauer, Verwaltung, 10).

Nach Neuhofer (in Winkler-FS, 269) muss die natürliche Person eigenberechtigt (ab dem 18. Lebensjahr) sein. Zu Recht differenzierter sieht diese Frage Perthold-Stoitzner (Auskunftspflicht2, 127), wonach lediglich Kindern (somit Personen unter 7 Jahren) idR (eher) die diesbezügliche Prozessfähigkeit fehlt.

Ein subjektives Recht auf Auskunft haben grundsätzlich auch juristische Personen des öffentlichen Rechtes, soweit sie nicht nach Art 22 B-VG zu Amtshilfeersuchen befugt sind (vgl Perthold-Stoitzner, Auskunftspflicht2, 131 bzw 134 f).

2

Der Recht...

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