Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 1

Christoph Ritz

Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gliederung:
Tz
I.
Zur Auskunftserteilung verpflichtete Organe
1
II.
Wirkungsbereich
2
III.
Auskünfte
5
IV.
Ausnahmen
13
A. Allgemeines
13
B. Verschwiegenheitspflichten
14
C. Wesentliche Beeinträchtigung
15
D. Mutwilligkeit des Auskunftsbegehrens
17

Vorspann

Hinweis: Die folgende Kommentierung des Auskunftspflichtgesetzes erfolgt aus der Sicht der BAO und berücksichtigt primär Auskunftsverlangen in Abgabenangelegenheiten an Abgabenbehörden des Bundes.

Ob sich bereits aus Art 20 Abs 4 B-VG ein subjektives Recht auf Auskunft ergibt, ist strittig. Entgegen der Ansicht des VfGH (, B 4/91, JBl 1992, 382) bejaht dies zB Perthold-Stoitzner (zB in Die Auskunftspflicht der Verwaltungsorgane2, 59 ff).

I. Zur Auskunftserteilung verpflichtete Organe

1

Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung trifft ua Organe des Bundes. Während Art 20 Abs 4 B-VG an den funktionellen Organbegriff anknüpft (Perthold-Stoitzner, Auskunftspflicht2, 90), betrifft § 1 Abs 1 AuskPflG nach Perthold-Stoitzner (Auskunftspflicht2, 118) Bundesorgane im organisatorischen Sinn (nicht jedoch Bunde...

BAO | Bundesabgabenordnung

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.