Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 314

Christoph Ritz

1

Eine Amtshandlung findet nach Ansicht des BMF (AÖF 1962/215) zu der vom Antragsteller gewünschten Zeit auch dann statt, wenn sie höchstens eine Viertelstunde vor oder nach dem gewünschten Zeitpunkt beginnt.

2

Zu den kostenpflichtigen Amtshandlungen iSd § 314 Z 1 gehören nicht Amtshandlungen zur Ausübung der amtlichen Aufsicht (vgl BMF, AÖF 1962/215).

3

§ 314 Z 3 wurde durch BGBl I 2002/84 und BGBl I 2002/132 geändert. Die Beschränkung auf eine nicht kostenpflichtige Alkoholfeststellung je Verschlussbrennerei soll bewirken, dass solche Amtshandlungen nur im gesetzlich vorgeschriebenen Ausmaß (§ 79 Abs 5 des AlkoholsteuerG sieht eine monatliche Alkoholfeststellung für Verschlussbrennereien vo...

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