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Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 313

Christoph Ritz

1

§ 313 schließt die Geltendmachung des Ersatzes von den Parteien im Abgabenverfahren erwachsenden Kosten nur für das Abgabenverfahren aus. Dennoch können Amtshaftungsansprüche bestehen (zB , JBl 1987, 244, betreffend den zur Behebung eines rechtswidrigen Bescheides erforderlichen Kostenaufwand).

2

Zur Geltendmachung solcher Kosten bzw zu Abgabenbehörden betreffenden Amtshaftungsfragen siehe näher etwa bei Meier, Prozeßkosten und Amtshaftung, JBl 1979, 617; Keppert, OGH bestätigt Amtshaftung des Fiskus, SWK 1987, A V 15; Beiser, Amtshaftung bei Verfahrenskosten wegen „unvertretbarer Rechtsansicht“, RdW 1987, 343; Steuxner, Aspekte der Amtshaftung in der Finanzverwaltung, SWK 1991, B III 13; Keppert, OGH bestätigt neuerlich Amtshaftung des Fiskus, SWK 1992, T 13; Arnold, Notwendigkeit und Gefahr einer Säumnisbeschwerde, AnwBl 1992, 92; Arnold, Anm zu , AnwBl 1992, 142; Rebhahn, Entgangene Kapitalmarktzinsen sind positiver Schaden, ecolex 1993, 10; Iro, Amtshaftung bei Behördensäumnis? RdW 1993, 35;...

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