BAO | Bundesabgabenordnung
4. Aufl. 2011
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 313
Literatur:
Moser, § 313 BAO: Kostentragung bei Abgabenermittlung/-Erklärung/-entrichtung durch den Steuerpflichtigen ohne Grenzen? SWK 2006, S 679.
1
§ 313 schließt die Geltendmachung des Ersatzes von den Parteien im Abgabenverfahren erwachsenden Kosten nur für das Abgabenverfahren aus. Dennoch können Amtshaftungsansprüche bestehen (zB , JBl 1987, 244, betreffend den zur Behebung eines rechtswidrigen Bescheides erforderlichen Kostenaufwand).
2
Zur Geltendmachung solcher Kosten bzw zu Abgabenbehörden betreffenden Amtshaftungsfragen siehe näher etwa bei Meier, Prozeßkosten und Amtshaftung, JBl 1979, 617; Keppert, OGH bestätigt Amtshaftung des Fiskus, SWK 1987, A V 15; Beiser, Amtshaftung bei Verfahrenskosten wegen „unvertretbarer Rechtsansicht“, RdW 1987, 343; Steuxner, Aspekte der Amtshaftung in der Finanzverwaltung, SWK 1991, B III 13; Keppert, OGH bestätigt neuerlich Amtshaftung des Fiskus, SWK 1992, T 13; Arnold, Notwendigkeit und Gefahr einer Säumnisbeschwerde, AnwBl 1992, 92; Arnold, Anm zu , AnwBl 1992, 142; Rebhahn, Entgangene Kapitalmarktzinsen sind positiver Schaden, ecolex 1993, 10; Iro, Amtshaftung bei Behördensäumnis? RdW 1993, 35;...