BAO | Bundesabgabenordnung
4. Aufl. 2011
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 300
Literatur:
Ritz, Aufhebungen gemäß den §§ 299 und 300 BAO, RdW 2002, 692; Rombold, Bescheidaufhebungen: Ungleichbehandlung von UFS und Abgabenbehörden erster Instanz, SWK 2010, S 839.
Erlässe:
Rechtsansicht des BMF zur Klaglosstellung, SWK 2004, S 587.
1
Das rechtspolitische Ziel der Reform des Berufungsverfahrens durch das AbgRmRefG (BGBl I 2002/97), den für civil rights geltenden Kriterien des Art 6 Abs 1 MRK (mehr als bisher) zu entsprechen, erfordert zur Sicherung der Unabhängigkeit der Abgabenbehörde zweiter Instanz unter anderem, dass Entscheidungen dieser Behörde nicht durch eine Verwaltungsbehörde aufhebbar sind (vgl zB Frowein/Peukert, EMRK2, Art 6 Tz 124; Berka, Grundrechte, Tz 812; 1128 BlgNR 21. GP, 16).
Daher ist jede Aufhebungsmöglichkeit von Bescheiden der Abgabenbehörde zweiter Instanz durch das BMF im AbgRmRefG b...