Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 298

Christoph Ritz

1

Die Erlassung auf § 298 gestützter neuer Abgabenbescheide ist grundsätzlich nur innerhalb der Bemessungsverjährungsfrist zulässig (§ 302 Abs 1).

2

Die Bedeutung dieser Bestimmung ist geringfügig (vgl Stoll, BAO-Handbuch, 710).

3

Die geringe Bedeutung des § 298 besteht insbesondere bei Änderung der Hebesätze für vom Grundsteuermessbetrag abgeleitete Abgaben (insbesondere Beiträge).

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