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Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 25

Christoph Ritz

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Gliederung:
Tz
I.
Zu § 25 Abs 1 Z 1 bis 4 (Ehegatte, Verwandte)
1
II.
Lebensgemeinschaft (§ 25 Abs 1 Z 5)
6
III.
Auflösung der Ehe (§ 25 Abs 2)
10
IV.
Eingetragene Partner
11a
V.
Bedeutung des Angehörigenbegriffes
12

Vorspann

I. Zu § 25 Abs 1 Z 1 bis 4 (Ehegatte, Verwandte)

1

Ehegatte iSd § 25 Z 1 ist nur der, dessen Ehe wirksam zustande gekommen und noch aufrecht ist (Stoll, BAO, 315). Verlobte fallen nicht unter § 25 Z 1.

2

Bei Verwandten in gerader Linie (zB Vater/Mutter, Kind, Enkel) ist der Verwandtschaftsgrad unmaßgeblich.

Bei Verwandten in der Seitenlinie werden die Verwandtschaftsgrade gem § 41 erster Satz ABGB „nach der Zahl der Zeugungen, mittels welcher … beide von ihrem nächsten gemeinschaftlichen Stamme abhängen“ bestimmt. Geschwister sind demnach im zweiten Grad miteinander verwandt. Im dritten Grad der Seitenlinie sind Onkel/Tante und Neffe/Nichte miteinander ver...

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