BAO | Bundesabgabenordnung
4. Aufl. 2011
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§ 293c
Literatur:
Hütter, Aktuelle Entwicklungen zum Nachholverbot, taxlex 2011, 249 (250).
1
§ 293c wurde durch das AbgÄG 2011 (BGBl I 2011/76) in die BAO eingefügt. Diese Bestimmung ist mit in Kraft getreten (nach § 323 Abs 31). Sie ist eine Verfahrensvorschrift (somit auch für vor ihrem Inkrafttreten erlassene Bescheide anwendbar).
2
Die Regierungsvorlage (1212 Blg NR 24. GP, 29) verweist einleitend (in den Erläuterungen) auf die Rechtsprechung des VwGH, wonach Fehler in der Einkünfteermittlung, die mehrere Besteuerungsperioden betreffen, bis zur Wurzel des Fehlers zurückzuverfolgen sind (Grundsatz der richtigen Periodenbesteuerung). „Eine periodenfremde Fehlerberichtigung ist demnach nicht zulässig (Nachholverbot). Eine steuerwirksame Korrektur im ,Wurzeljahr‘ des Fehlers kann allerdings nur im Rahmen der bestehenden verfahrensrechtlichen Möglichkeiten erfolgen. Lässt das Verfahrensrecht die Änderung des fehlerhaften Bescheides nicht zu, so bleibt die Korrektur im Ergebnis ohne Auswirkung. Dadurch kann es zu einer Doppel- oder Nichterfassung von Vorgängen – sowohl zu Gunsten, als auch zu Lasten des Steuerpflichtigen – kommen“.
3
Nach 1212 BlgNR 24. GP, 30, erstreckt sich ...