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Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 293a

Christoph Ritz

1

§ 293a ist ein Verfahrenstitel zur Aufhebung oder Änderung von Nebengebührenbescheiden. Nebengebühren (§ 3 Abs 2 lit d) sind insbesondere die Stundungszinsen, Aussetzungszinsen, Säumniszuschläge und die Kosten (Gebühren und Auslagenersätze) des Vollstreckungs- und Sicherungsverfahrens. Praktische Bedeutung hat § 293a vor allem für Säumniszuschläge (§ 217).

2

§ 293a ist anwendbar, wenn

eine unrichtige Verbuchung der Gebarung oder

eine nachträglich unrichtig gewordene Verbuchung der Gebarung vorliegt,

als ...

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