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Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 288

Christoph Ritz

1

§ 288 ist für alle das Berufungsverfahren abschließenden Erledigungen zu beachten.

Das Berufungsverfahren abschließende Erledigungen iSd § 288 Abs 1 sind:

Zurückweisungsbescheide nach § 273 Abs 1,

Gegenstandsloserklärungsbescheide nach § 256 Abs 3 (bei Zurücknahme der Berufung),

Zurücknahmebescheide nach den § 85 Abs 2 und 86a Abs 2,

Gegenstandsloserklärungsbescheide nach § 274,

aufhebende (die Sache an die erste Instanz zurückverweisende) Bescheide gem § 289 Abs 1,

Berufungsentscheidungen (§ 289 Abs 2).

2

Solche Entscheidungen sind Erledigungen iSd § 96 bzw Bescheide iSd § 93. Sie haben ...

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