BAO | Bundesabgabenordnung
4. Aufl. 2011
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 288
Literatur:
Brandner, Mißbrauch bei der Urteilsbegründung, WT 1991, H 4, 17; oV, 235 Einzelgesellschafter überfordern die Finanzbehörde, SWK 1991, T 59; Dellisch, Probleme um die Präsidentenbeschwerde nach § 292 BAO, AnwBl 1991, 598; Schimetschek, Das Abgabenberufungsverfahren, SWK-Sonderheft März 1994, 29; Urtz, Anm zu , AnwBl 1999, 263; Lenneis, Die Rolle der belangten Behörde im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, in Holoubek/Lang, Das verwaltungsgerichtliche Verfahren, 126 ff; Ryda/Langheinrich, Die Stellung und Funktion des/der Vorsitzenden im Senatsverfahren, FJ 2000, 178 (182 f).
1
§ 288 ist für alle das Berufungsverfahren abschließenden Erledigungen zu beachten.
Das Berufungsverfahren abschließende Erledigungen iSd § 288 Abs 1 sind:
Zurückw...