TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 287

Christoph Ritz

1

Inhaltlich im Wesentlichen wie vor dem AbgRmRefG (BGBl I 2002/97) regelt § 287 Abs 1 und 2 die Abstimmung im Berufungssenat. Neu ist die Berücksichtigung des Umstandes, dass nach § 270 Abs 3 der Vorsitzende sich selbst als Referent bestellen kann. Auch in diesem Fall gibt er seine Stimme als Letzter ab.

2

Neu ist, dass nach dem zweiten Satz des § 287 Abs 2 bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag gibt. Eine solche Bestimmung war bei einem aus fünf Personen bestehenden Senat nicht erforderlich. Nach dem neuen § 270 Abs 5 besteht der Berufungssenat jedoch aus vier Personen. Dies erfordert eine Regelung darüber, was rechtens ist, wenn bei der Abstimmung Stimmengleichheit besteht.

3

Der § 287 Abs 3 idF AbgRmRefG ist zwar teilweise neu formuliert, entspricht aber inhaltlich dem bisherigen § 287 Abs 3.

Die (im § 287 Abs 3 zweiter Satz angeordnete) Tr...

BAO | Bundesabgabenordnung

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.