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Straßenverkehrsbeitrag: Befreiung
• Für die Beförderung von Streugut vom Steinbruch zu bestimmten Lagerplätzen kann die Befreiung vom
Straßenverkehrsbeitrag, die für das Aufbringen von Streugut auf Straßen vorgesehen ist, nicht beansprucht werden – (§ 2 Z 7 StVBG), (Abweisung)
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