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SWK 9, 20. März 1996, Seite 013

Ausstehende Bezüge

Ein vom Arbeits- und Sozialgericht zugesprochener Betrag für

ausstehende Bezüge aus dem vom Arbeitgeber gekündigten Dienstverhältnis ist zum begünstigten Steuersatz und nicht zum Belastungsprozentsatz zu versteuern – (§ 67 Abs. 6 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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