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SWK 9, 20. März 1996, Seite T 92

Abschaffung der Stadterneuerung bringt volkswirtschaftliche Nachteile

Prinzip von Treu und Glauben wird massiv verletzt

Dr. Manfred Raab

Die Betrachtung basiert auf der Tatsache, daß Investitionen in Immobilien durch Private (fast) ausschließlich zur eigenen Pensionsvorsorge unter Beanspruchung einer begünstigten Abschreibmöglichkeit getätigt werden. Die übliche Verzinsung einer Wohnimmobilie beträgt zwischen 3 und 4%; abzüglich der Einkommensteuer für diesen Ertrag bleibt maximal eine Sparbuchverzinsung zum Eckzinssatz als Rendite. Demgegenüber stehen verschiedene Risken, die der Investor zu tragen hat, wie z. B. das Bauherrenrisiko, das Risiko der Vermietung (Leerstehung, Miethöhe), die staatliche Bewirtschaftung wie das Richtwertsystem usw. Um die Wohnungsnot zu lindern, wollte der Staat private Investoren durch steuerliche Begünstigungen für den Wohnungsbau gewinnen; offensichtlich fand der Gesetzgeber diese Vorgangsweise volkswirtschaftlich richtig und sinnvoll und führte daher eine steuerliche Begünstigung ein, die es erlaubte, die Herstellungskosten auf 10 Jahre verteilt abzusetzen.

Auch im Zuge der Steuerreform 1989 zweifelte man scheinbar nicht an der volkswirtschaftlichen Sinnhaftigkeit der Regelung und verlänger...

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