Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 9, 20. März 1996, Seite 015

IFB: Inanspruchnahme

Auch eine GmbH konnte den

Investitionsfreibetrag für ein errichtetes und vermietetes Geschäftsgebäude beanspruchen, wenn die Vermietung von Wirtschaftsgütern ihre einzige Betätigung im Jahr der Gebäudeerrichtung war – (§ 10 Abs. 3 EStG 1988)

Die Finanzbehörde bestritt das Recht der Beschwerdeführerin auf den Investitionsfreibetrag mit der Begründung, die gewerbliche Vermietung sei laut Gesellschaftsvertrag nicht der ausschließliche Betriebsgegenstand. Maßgebend sei nicht nur die tatsächliche Geschäftsführung, sondern auch die Vertragsgrundlage des Unternehmens (Gesellschaftsvertrag, Satzung).

"Der Verwaltungsgerichtshof sieht sich angesichts der von der Beschwerdeführerin des nunmehrigen Beschwerdefalles vorgetragene Argumente nicht mehr in der Lage, an dem im genannten Erkenntnis vom , 94/14/0135, eingenommenen Rechtsstandpunkt festzuhalten. Zutreffend verweist die Beschwerdeführerin nämlich darauf, daß die Regelung des § 10 Abs. 3 EStG 1988 auch für den Einzelunternehmer gilt, für den aber keine Verpflichtung besteht, einen Betriebs- oder Unternehmensgegenstand in zivilrechtlicher Form festzulegen. In der Betrachtung des ausschließlichen Betriebsgegenstandes eines Einzelunternehmers kommt demnach von vor...

Daten werden geladen...