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SWK 9, 20. März 1996, Seite 013

Ankündigungsabgabe Graz

Für Transparente auf einem Tennisplatz kann die Grazer

Ankündigungsabgabe nur demjenigen vorgeschrieben werden, der die Anbringung der Transparente veranlaßt oder vermittelt hat – (§ 5 Grazer AnkAbgV 1955), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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