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SWK 9, 20. März 1996, Seite R 13

Ankündigungsabgabe Graz

Für Transparente auf einem Tennisplatz kann die Grazer

Ankündigungsabgabe nur demjenigen vorgeschrieben werden, der die Anbringung der Transparente veranlaßt oder vermittelt hat – (§ 5 Grazer AnkAbgV 1955), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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