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SWK 9, 20. März 1996, Seite R 14
Zolltarif: "Cappuccino"
• Die als "Cappuccino" bezeichnete Ware ist als Zubereitung auf Grundlage eines Auszuges aus Kaffee in die Unternummer 2101 10 B2 des Zolltarifs einzureihen – (2101 10 B2 Zolltarif), (Abweisung)
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