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SWK 9, 20. März 1996, Seite 014

Zolltarif: "Cappuccino"

Die als "Cappuccino" bezeichnete Ware ist als Zubereitung auf Grundlage eines Auszuges aus Kaffee in die Unternummer 2101 10 B2 des Zolltarifs einzureihen – (2101 10 B2 Zolltarif), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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