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Alleingesellschafter als Subunternehmer
Alleingesellschafter als Subunternehmer (§ 8 KStG)
Ob eine Kapitalgesellschaft eine sich bei ihr bietende Geschäftschance mit eigenen personellen oder sachlichen Mitteln nutzt oder aber ihren Gesellschafter als Subunternehmer beauftragt, unterliegt ihrer freien unternehmerischen Entscheidung. Die Finanzbehörden können sie nur darauf überprüfen, ob sie durch Umstände beeinflußt wurde, die ihre Veranlassung im Geschäftsverhältnis haben. Der Alleingesellschafter-Geschäftsführer unterliegt solange keinem Wettbewerbsverbot, als er der GmbH kein Vermögen entzieht, das zur Deckung des Stammkapitals benötigt wird. (BFH , I R 127/94).