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SWK 9, 20. März 1996, Seite A 190

Entgeltlicher Betriebserwerb und Basispauschalierung

17 EStG)

(BMF) – Bei Einkünften aus einer betrieblichen Tätigkeit können die Betriebsausgaben im Rahmen der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG mit einem Durchschnittssatz von 12% der Umsätze ermittelt werden. Die Anwendung dieser Basispauschalierung setzt u. a. voraus, daß die Umsätze des vorangegangenen Wirtschaftsjahres nicht mehr als 3 Mio. S betragen (§ 17 Abs. 2 Z 2 EStG 1988).

Diese Regelung ist betriebsbezogen und stellt auf die Umsätze des einem Steuerpflichtigen zuzurechnenden Betriebes ab.

Wird von einem Steuerpflichtigen ein Betrieb entgeltlich erworben, kann auf betriebsbezogene Vorjahresumsätze dieses Steuerpflichtigen nicht abgestellt werden. Der Vorjahresumsatz des Verkäufers bleibt außer Betracht.

Wird ein Betrieb (hier Tabaktrafik) im Jahre 1995 entgeltlich erworben und überschreitet der Umsatz des Verkäufers im Vorjahr und jener des Erwerbers im Kaufjahr die Umsatzgrenze, darf – mangels Vorjahresumsatz des Käufers von der Basispauschalierung Gebrauch gemacht werden. (

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