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SWK 9, 20. März 1996, Seite T 83
Regierungsvorlage versus Begutachtungsentwurf
Im Beitrag werden die inhaltlichen Änderungen der am 15. März dem Ministerrat vorgelegten Regierungsvorlage gegenüber dem Begutachtungsentwurf skizziert. Reine Zitieranpassungen, Schreibfehlerbereinigungen etc. bleiben unberücksichtigt.
ARTIKEL I – EINKOMMENSTEUERGESETZ 1988
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Ziffer des Begutachtungsentwurfes | Änderung gegenüber dem Begutachtungsentwurf | |
Z 4 (§ 4 Abs. 12) | Einlagen"rückzahlung" statt Einlagen"rückgewähr". | |
Z 4 (§ 4 Abs. 12 Z 1) | Die Steuerneutralität der Einlagenrückzahlung wird auf verdecktes Grund-, Stamm- oder Genossenschaftskapital erweitert. | |
Z 8 (§ 8 Abs. 6) | Bei der Berechnung des Aktivpostens beim KFZ-Leasing wird klargestellt, daß als Vergleich jene AfA des Leasinggebers heranzuziehen ist, die sich nach den Verhältnissen des Leasingnehmers ergibt. | |
Z 17 (§ 18 Abs. 1 Z 2 erster Satz) | Entfällt. | |
Z 21 (§ 18 Abs. 3 Z 2) | Neben den bestehenden Höchstbeträgen von 40.000 S bzw. 80.000 S wird ein zusätzlicher Sonderausgaben-Erhöhungsbetrag von 20.000 S gewährt, wenn ein Steuerpflichtiger mindestens drei Kinder i. S. d. § 106 Abs. 1 und 2 hat. Dieser Erhöhungsbetrag wird in die Sonderausgabenviertelung und -einschleifung einbezogen. | |
Z 22 (§ 18 Abs. 4 Z 1), Z 27 (§ 25 Abs. 1 Z 2 lit. d und e), Z 31 (§ 27 Abs. 1 Z 6), Z 46 (§ 41 Abs. 1 Z 3), Z 55 (§ 69 Abs. 4) | Es entfällt die (sofortige) Besteuerung von 25% der Renten aus Rentenversicherungsverträgen sowie der Rückzahlungs- bzw. Abfindungsbeträge von Rentenleistungen im Rah... |