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SWK 9, 20. März 1996, Seite T 83

Regierungsvorlage versus Begutachtungsentwurf

Im Beitrag werden die inhaltlichen Änderungen der am 15. März dem Ministerrat vorgelegten Regierungsvorlage gegenüber dem Begutachtungsentwurf skizziert. Reine Zitieranpassungen, Schreibfehlerbereinigungen etc. bleiben unberücksichtigt.

ARTIKEL I – EINKOMMENSTEUERGESETZ 1988



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Ziffer des Begutachtungsentwurfes
Änderung gegenüber dem Begutachtungsentwurf
Z 4 (§ 4 Abs. 12)
Einlagen"rückzahlung" statt Einlagen"rückgewähr".
Z 4 (§ 4 Abs. 12 Z 1)
Die Steuerneutralität der Einlagenrückzahlung wird auf verdecktes Grund-, Stamm- oder Genossenschaftskapital erweitert.
Z 8 (§ 8 Abs. 6)
Bei der Berechnung des Aktivpostens beim KFZ-Leasing wird klargestellt, daß als Vergleich jene AfA des Leasinggebers heranzuziehen ist, die sich nach den Verhältnissen des Leasingnehmers ergibt.
Z 17 (§ 18 Abs. 1 Z 2 erster Satz)
Entfällt.
Z 21 (§ 18 Abs. 3 Z 2)
Neben den bestehenden Höchstbeträgen von 40.000 S bzw. 80.000 S wird ein zusätzlicher Sonderausgaben-Erhöhungsbetrag von 20.000 S gewährt, wenn ein Steuerpflichtiger mindestens drei Kinder i. S. d. § 106 Abs. 1 und 2 hat. Dieser Erhöhungsbetrag wird in die Sonderausgabenviertelung und -einschleifung einbezogen.
Z 22 (§ 18 Abs. 4 Z 1),
Z 27 (§ 25 Abs. 1
Z 2 lit. d und e),
Z 31 (§ 27 Abs. 1 Z 6),
Z 46 (§ 41 Abs. 1 Z 3),
Z 55 (§ 69 Abs. 4)
Es entfällt die (sofortige) Besteuerung von 25% der Renten aus Rentenversicherungsverträgen sowie der Rückzahlungs- bzw. Abfindungsbeträge von Rentenleistungen im Rah...


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