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SWK 9, 20. März 1996, Seite 083

Regierungsvorlage versus Begutachtungsentwurf

Im Beitrag werden die inhaltlichen Änderungen der am 15. März dem Ministerrat vorgelegten Regierungsvorlage gegenüber dem Begutachtungsentwurf skizziert. Reine Zitieranpassungen, Schreibfehlerbereinigungen etc. bleiben unberücksichtigt.

ARTIKEL I – EINKOMMENSTEUERGESETZ 1988



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Ziffer des Begutachtungsentwurfes
Änderung gegenüber dem Begutachtungsentwurf
Z 4 (§ 4 Abs. 12)
Einlagen"rückzahlung" statt Einlagen"rückgewähr".
Z 4 (§ 4 Abs. 12 Z 1)
Die Steuerneutralität der Einlagenrückzahlung wird auf verdecktes Grund-, Stamm- oder Genossenschaftskapital erweitert.
Z 8 (§ 8 Abs. 6)
Bei der Berechnung des Aktivpostens beim KFZ-Leasing wird klargestellt, daß als Vergleich jene AfA des Leasinggebers heranzuziehen ist, die sich nach den Verhältnissen des Leasingnehmers ergibt.
Z 17 (§ 18 Abs. 1 Z 2 erster Satz)
Entfällt.
Z 21 (§ 18 Abs. 3 Z 2)
Neben den bestehenden Höchstbeträgen von 40.000 S bzw. 80.000 S wird ein zusätzlicher Sonderausgaben-Erhöhungsbetrag von 20.000 S gewährt, wenn ein Steuerpflichtiger mindestens drei Kinder i. S. d. § 106 Abs. 1 und 2 hat. Dieser Erhöhungsbetrag wird in die Sonderausgabenviertelung und -einschleifung einbezogen.
Z 22 (§ 18 Abs. 4 Z 1),
Z 27 (§ 25 Abs. 1
Z 2 lit. d und e),
Z 31 (§ 27 Abs. 1 Z 6),
Z 46 (§ 41 Abs. 1 Z 3),
Z 55 (§ 69 Abs. 4)
Es entfällt die (sofortige) Besteuerung von 25% der Renten aus Rentenversicherungsverträgen sowie der Rückzahlungs- bzw. Abfindungsbeträge von Rentenleistungen im Rah...


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